Gemeinnützige Organisationen liegen uns am Herzen und wir beraten Sie nicht nur in Sachen Steuerrecht, Gesetzgebung und Wirtschaftlichkeit: im Vereinssteuerrechtrecht gibt es meist kein Business-as-usual und deshalb sind wir auch Experten und Vermittler in Sonderfällen.
Gemeinnützige Organisationen unterliegen als Körperschaften des privaten Rechts der Körperschaftsteuerpflicht. Davon befreit sind in jedem Fall Vereine mit dem Status der Gemeinnützigkeit.
Gemeinnützige Organisationen sind ebenso von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
Bei Vereinen, die sich wirtschaftlich betätigen, gilt die Freistellung von der Steuerabgabepflicht nur beschränkt. Die Freistellung richtet sich nach bestimmten Kriterien und Einnahmegrenzen. Dabei wird unterschieden zwischen:
Die steuerpflichtigen Einnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Schenkungen, Spenden und öffentliche Zuschüsse sind davon ausgenommen. Ebenso werden auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Steuern erhoben, sofern sie in den Bereich der Vermögensverwaltung fallen.
Wir unterstützen Sie auch gern bei der Gründung und Steuerstrukturierung von gemeinnützigen Körperschaften. Das beinhaltet auch Statusänderungen von und in die Gemeinnützigkeit.